Sitzung: 29.04.2019 Gemeinschaftsversammlung der VGem Theres
Beschluss:
Auf Grund der Art. 8 Abs. 2 VGemO, Art. 41,
42 KommZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die
Verwaltungsgemeinschaft Theres folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit
festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
1.776.000
,-- €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
998.800 ,-- €
ab.
§ 2
Der
Höchstbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen
wird auf 200.000 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
1.
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf
(Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt des
Einzelplan „2“ wird für das Haushaltsjahr 2019 auf 456.680 €
festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitgliedsgemeinden
umgelegt (Schulumlage).
2.
Für die Berechnung der Schulumlage wird die
maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2018 auf 233
Verbandsschüler festgesetzt.
3.
Die Schulumlage wird je Verbandsschüler auf 1.960 € festgesetzt.
4.
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf
(Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das
Haushaltsjahr 2019 auf 0 € festgesetzt und nach der Zahl der
Verbandsschüler auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt (Investitionsumlage).
5.
Der Berechnung der Investitionsumlage wird die
Schülerzahl nach dem Stand vom 01.
Oktober 2018 mit insgesamt 233 Verbandsschülern zur Grunde
gelegt.
6.
Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 0 € festgesetzt.
§ 5
1.
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von
Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2019 auf 937.100 €
festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden
bemessen.
2. Für die Berechnung der
Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom
31.12.2017 auf 5.931 Einwohner festgesetzt.
3.
Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 158,00 € festsetzt.
4.
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
§ 6
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000,--
€ festgesetzt.
§ 7
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Anwesend: |
10 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |