TOP Ö 8: Haushalt 2019 - Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:

Auf Grund der Art. 8 Abs. 2 VGemO, Art. 41, 42 KommZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Theres folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt          in den Einnahmen und Ausgaben mit

                                                                                                                              1.776.000 ,-- €

und

im Vermögenshaushalt           in den Einnahmen und Ausgaben mit              

                                                                                                                                  998.800 ,-- €

ab.

 

§ 2

Der Höchstbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen wird auf 200.000 € festgesetzt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

1.    Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt des Einzelplan „2“ wird für das Haushaltsjahr 2019 auf 456.680 festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt (Schulumlage).

2.    Für die Berechnung der Schulumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2018 auf 233 Verbandsschüler festgesetzt.

3.    Die Schulumlage wird je Verbandsschüler auf 1.960 € festgesetzt.

4.    Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2019 auf 0 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt (Investitionsumlage).

5.    Der Berechnung der Investitionsumlage wird die Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2018 mit insgesamt 233 Verbandsschülern zur Grunde gelegt.

6.    Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 0 € festgesetzt.

 

 

§ 5

1.    Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2019 auf 937.100 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

2.    Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 31.12.2017 auf 5.931 Einwohner festgesetzt.

3.    Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 158,00 € festsetzt.

4.    Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

 

§ 6

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf                                                                          250.000,-- €    festgesetzt.

 

§ 7

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

10

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0