Beschluss:

Die Gemeinde stimmt dem Antrag auf eine neue Hofeinfahrt für FlNr. 23/1 über dem Gemeindegrundstück FlNr. 22 (Feuerwehr und Rathaus) nicht zu. Der Bereich vor der Feuerwehrhalle muss als Aufstellfläche für die Feuerwehr vorhanden bleiben.  Die Zufahrtsmöglichkeit für das Grundstück 23/1 ist durch ein Geh- und Wegerecht privatrechtlich zu klären.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0