Sitzung: 08.05.2019 Verbandsversammlung des ZV zur Abwasserbeseitigung im Raum Theres
Beschluss:
Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 259.900 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 953.850 €
ab.
§ 2
Der Höchstbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen wird auf 500.000 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1)
Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur
Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 189.850 €
festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
Umlegungsschlüssel ist die Zahl der angeschlossenen Einwohner in den Verbandsgemeinden:
Gädheim 1.143 EW x 47,50 € = 54.292,50 €
Theres 2.378 EW x 47,50 € = 112.955,00 €
Wonfurt 476 EW x 47,50 € = 22.610,00
€
3.997 EW 189.857,50 €
(2)
Zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögenshaushalt wird eine Investitionsumlage festgesetzt. Der nicht gedeckte Bedarf im Vermögenshaushalt wird auf 347.750,00 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
Umlegungsschlüssel ist die Zahl der angeschlossenen Einwohner in den Verbandsgemeinden:
Gädheim 1.143 EW x 87,00 € = 99.441,00 €
Theres 2.378 EW x 87,00 € = 206.886,00 €
Wonfurt 476 EW x 87,00 € = 41.412,00 €
3.997 EW 347.739,00 €
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf **50.000 €** festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Anwesend: |
8 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |