Beschluss:

Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit         259.900 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit          953.850 €

ab.

§ 2

Der Höchstbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen wird auf 500.000 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

(1)

Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur

Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 189.850 €

festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Umlegungsschlüssel ist die Zahl der angeschlossenen Einwohner in den Verbandsgemeinden:

Gädheim                     1.143 EW x 47,50 € =   54.292,50 €

Theres                         2.378 EW x 47,50 € = 112.955,00 €

Wonfurt                          476 EW x 47,50 € =   22.610,00 €

                                    3.997 EW                     189.857,50 €

(2)

Zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögenshaushalt wird eine Investitionsumlage festgesetzt. Der nicht gedeckte Bedarf im Vermögenshaushalt wird auf         347.750,00 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Umlegungsschlüssel ist die Zahl der angeschlossenen Einwohner in den Verbandsgemeinden:

Gädheim                     1.143 EW x 87,00 € =   99.441,00 €

Theres                         2.378 EW x 87,00 € = 206.886,00 €

Wonfurt                          476 EW x 87,00 € =  41.412,00 €

                                    3.997 EW                    347.739,00 €

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf      **50.000 €**   festgesetzt.

 

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Anwesend:

8

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0