Beschluss:

Die Gemeinde Theres erklärt gem. Art. 58 Abs. 3 BayBO, dass für das Bauvorhaben von Heike Schönfeld zur Errichtung einer Terrassenüberdachung in Obertheres, FlNr. 571/92, Conrad-Geiger-Straße 12, kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0