Sitzung: 21.05.2019 Gemeinderat Wonfurt
Beschluss:
Aufgrund der Art. 63 ff. der
Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Wonfurt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
· in den Einnahmen und Ausgaben mit
3.795.000 EURO
und im Vermögenshaushalt
· in den Einnahmen und Ausgaben
mit 3.416.000 EURO
ab.
§ 2
Der Höchstbetrag für
Kreditaufnahmen für Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen wird auf
600.000 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern sind
mit eigener Hebesatzsatzung festgesetzt.
Nachrichtlich:
1. Grundsteuer
a) für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (A)
350 v.H.
b) für die Grundstücke (B)
350 v.H.
2. Gewerbesteuer 350
v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigten Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf 600.000 EURO festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in
Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Anwesend: |
12 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |