Beschluss:

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Wonfurt folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

·    in den Einnahmen und Ausgaben mit                       3.795.000 EURO

und im Vermögenshaushalt

·    in den Einnahmen und Ausgaben mit                       3.416.000 EURO

 ab. 

 

§ 2

Der Höchstbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen wird auf 600.000 € festgesetzt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern sind mit eigener Hebesatzsatzung festgesetzt.

Nachrichtlich:

 1. Grundsteuer

      a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)      350  v.H.

      b) für die Grundstücke (B)                                                350  v.H.

 2. Gewerbesteuer                                                                   350  v.H.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigten Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 600.000 EURO festgesetzt.

 

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.           

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0