Beschluss:

Aufgrund der Artikel 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung folgende

 

3. Änderungssatzung

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabensatzung vom 15.11.2001 i.d.F. der Änderungssatzung vom 08.12.2006 wird wie folgt geändert:

 

§ 1

Bei § 10 Abs.3 und Abs. 4  wird jeweils  der Betrag 1,95  Euro  durch 1,99 Euro  ersetzt.

 

§ 2

Die Satzung tritt am 01.01.2010 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0