Beschluss:
Mit der geplanten Errichtung eines Wohnhauses mit Garage besteht grundsätzlich Einverständnis. Zur Bauvoranfrage wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Mit der geplanten Dachform besteht grundsätzlich Einverständnis. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass es sich um ein „geteiltes Pultdach“ das eine Abweichung vom Bebauungsplan darstellt, handelt. Bezüglich der Dachform wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt. Eventuell weitere Befreiungen werden ebenfalls befürwortet.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

11

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0