Beschluss:

Aufstellungsbeschluss:

Für das in der Anlage markierte Gebiet am östlichen Ortsrand von Wonfurt, östlich angrenzend an die Grillengasse soll ein Bebauungsplan unter der Bezeichnung „Stöcklesanger“ aufgestellt werden.

Mit dem Bebauungsplan wird folgendes allgemeines Planungsziel angestrebt:

1.    Ausweisung eines Wohnbaugebiets überwiegend für Einfamilienhäuser in zweigeschossiger Bauweise.

2.    Der Aufstellungsbeschluss ist mit dem Hinweis, dass der Bebauungsplan gem. § 13 b BauGB („Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“) im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird, ortsüblich bekannt zu machen.

3.    Der Vorentwurf des Bebauungsplans wird in der vorliegenden Fassung vom 11.06.2019 gebilligt.

4.    Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs 1 BauGB wird abgesehen (§ 13 Abs. 2 BauGB).

Die Öffentlichkeit kann sich in einer Frist von 4 Wochen ab Bekanntmachung im Verwaltungsgebäude der VG Theres, Rathausstraße 3, 97531 Theres, Zimmer 202 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern. (§ 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB).

5.    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

Der Ausschluss von Gemeindevertretern wegen persönlicher Beteiligung ist geprüft worden.
Es sind keine Mitglieder des Gemeinderates nach Art. 49 GO auszuschließen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Anwesend:

10

Nein-Stimmen

1

Pers. Beteiligt:

0