Beschluss:

Der Gemeinderat Theres stellt fest, dass die planabweichende Ausführung der Erschließungsanlage „An den Beuten“ mit den Grundzügen der Planung vereinbar ist und die Rechtmäßigkeit der Herstellung durch die Abweichungen nicht berührt wird. Somit kann die Beitragspflicht entstehen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0