TOP Ö 3: Benennung/Bestellung des behördlichen Datenschutzbeauftragten (DSB) und eines Stellvertreters gem. Art. 37 DSGV und Art. 12 BayDSG-E-2018

Beschluss:

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

Wegen Arbeitgeberwechsel wird ab 01.08.2019

a)    Herr Ludwig Hahn zum Datenschutzbeauftragten

b)    Herr Matthias Asbach zum stellvertretenden Datenschutzbeauftragten

gem. Art. 37 DSGVO und Art. 12 BayDSG-E 2018 benannt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Anwesend:

9

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0