Beschluss:

Mit dem Bauvorhaben von Alexander Klusch zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und zwei Kfz-Stellplätzen in Gädheim, FlNr. 484/4, Bergstraße 14, besteht Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die beantragten Befreiungen werden genehmigt. Die beantragte Befreiung für den Mindestgrenzabstand 5 m auf 4,31 m wird von der Gemeinde nicht genehmigt. Es ist der Mindestgrenzabstand von 5 m einzuhalten, da die angrenzenden Grundstücke diesen Mindestgrenzabstand mit der Bebauung eingehalten haben. Der Bauantrag wird zur weiteren Bearbeitung an das Landratsamt Haßberge weitergeleitet.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0