Beschluss:

1.    Der Aufstellungsbeschluss ist mit dem Hinweis, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird, ortsüblich bekannt zu machen.

2.    Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

3.    Der Entwurf des Bebauungsplans „Sonnenleite – 1. Änderung" für das Gebiet beidseits der Straßen „Mainblick“ und „Sonnenleite“ und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom 29.10.2019 gebilligt.

4.    Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und zu äußern.

5.    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

6.    Die Entwürfe des Bebauungsplans und der Begründung sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

7.    Der Ausschluss von Gemeindevertretern wegen persönlicher Beteiligung ist geprüft worden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

4

Pers. Beteiligt:

0