Beschluss:

Mit dem Bauvorhaben besteht grundsätzlich Einverständnis. Mit den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Firstrichtung, Überschreitung der Baulinie durch die Garage, Überschreitung der Grenzbebauung um 50 cm, Überschreitung durch den Vorbau in östlicher Richtung) besteht Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Bauantrag wird zur Genehmigung an das Landratsamt weitergeleitet.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Anwesend:

15

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0