TOP Ö 3: Bürgerbegehren -Erhalt der Straße "Am Kindergarten" als Durchfahrtsstraße- Feststellung der Zulässigkeit

Beschluss:

1.    Der Gemeinderat Gädheim nimmt das Bürgerbegehren, die Begründung sowie die Ausführungen zur Durchführung zur Kenntnis.

2.    Der Gemeinderat stellt die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Erhalt der Straße -Am Kindergarten- als Durchfahrtsstraße“ gem. Art. 18a GO fest.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0