Beschluss:

Sollte die Rücknahme des Bauantrages nicht spätestens am 16.01.2020 bei der Verwaltung vorliegen, wird das gemeindliche Einvernehmen versagt, die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht erteilt, vor allem die massive Überschreitung der Baugrenze kann nicht geduldet werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Anwesend:

15

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0