Beschluss:

Die Gemeinde fordert über Mitteilungsblatt bzw. direkt die Betroffenen mittels Brief auf, die Hecken, die in den öffentlichen Bereich hineinragen, auf die Grundstücksgrenzen zurückzuschneiden. Die Frist für die Erledigung wird auf 28.02.2021 festgesetzt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Anwesend:

15

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0