Beschluss:

Dem Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung bezüglich des vorhandenen Holzgartenzaunes wird nicht stattgegeben. Die Eigentümer werden aufgefordert, den vorhanden „Bauzaun“ bis Ende des Jahres 2020 zu entfernen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0