Beschluss:                                                                

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gädheim folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

·    in den Einnahmen und Ausgaben mit                       2.221.900 EURO

und im Vermögenshaushalt

·    in den Einnahmen und Ausgaben mit                       2.837.450 EURO

 ab. 

§ 2

Der Höchstbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen wird auf 1.800.000 € festgesetzt.

    

§ 3      

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:                                

1. Grundsteuer

     a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)       350  v. H.

     b) für die Grundstücke (B)                                     350  v. H.

2. Gewerbesteuer                                                       350  v. H.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigten Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 350.000 EURO festgesetzt.

    

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.           

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0