Sitzung: 09.03.2020 Gemeinderat Gädheim
Beschluss:
Aufgrund der Art. 63 ff. der
Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gädheim folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
· in den Einnahmen und Ausgaben mit
2.221.900 EURO
und im Vermögenshaushalt
· in den Einnahmen und Ausgaben
mit 2.837.450 EURO
ab.
§ 2
Der Höchstbetrag für
Kreditaufnahmen für Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen wird auf
1.800.000 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
nicht festgesetzt.
§ 4
Die
Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1.
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (A) 350 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 350 v. H.
2.
Gewerbesteuer 350 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigten Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf 350.000 EURO festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in
Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Anwesend: |
13 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |