Beschluss:

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wo im Gemeindebereich die ältesten Kanäle sind. Im Anschluss wird beurteilt, welche Kanäle in welcher Reihenfolge untersucht werden. Die Bestimmungen der Eigenüberwachungsverordnung (Untersuchungspflicht für Kanäle, die älter als 40 Jahre sind und Untersuchung alle 10 Jahre) zu beachten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0