Beschluss:

Gemäß Art. 7 BayStrWG wird der südliche Abschnitt des öffentlichen Feld- und Waldwegs Biegenweg auf eine Länge von 101 Metern zur Ortsstraße heraufgestuft.

 

Der neue Endpunkt der Ortsstraße und damit Beginn des öffentlichen Feld- und Waldwegs (Feldweg Nr. 12) ist an der Nordost-Ecke des Grundstückes FlNr. 224/1 (Straßen-km 0,205).

 

Die Absicht der Umstufung des Biegenwegs ist 3 Monate vorher anzukündigen (Art. 7 (4) BayStrWG). Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren einzuleiten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

1

Pers. Beteiligt:

0