Beschluss:

Auf den Beschluss vom 14.12.2009 wird verwiesen. Mit der beabsichtigten Gebäudeeinstellung und mit der Bebauung des Grundstückes besteht grundsätzlich Einverständnis. Es wird zur Kenntnis genommen, dass nach Mitteilung des Landratsamtes die Anschlussbebauung grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Die Erschließung (Kanal und Wasserleitung) ist auf Kosten des Antragstellers herzustellen. Die Bauvoranfrage wird zur abschließenden Beurteilung dem Landratsamt Haßberge vorgelegt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

1

Pers. Beteiligt:

0