Beschluss:

Mit dem erforderlichen Grunderwerb und Entschädigungsangebot besteht Einverständnis. Für das gemeindliche Grundeigentum wird Baufreigabe erteilt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Kaufvertrag beim Notar auf der Grundlage der vorläufigen Teilflächen abzuschließen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0