Beschluss:

1.      Die Bauvoranfrage wird zur Kenntnis genommen. Das beantragte Baurecht (Entscheidung über Bauanfrage Schonungen für Flur-Nr. 121) wird abgewartet.

2.      Unter Hinweis auf die laufende Dorferneuerung in Buch ist die geplante Bebauung des unmittelbar am Ortseingang gelegenen Baugrundstückes durch maßstabsgerechte Planunterlagen gestalterisch darzustellen.

3.      Im Falle einer genehmigten Bebauung für das Nachbargrundstück Flur-Nr. 121 bestehen seitens der Gemeinde keine grundsätzlichen Einwendungen bezüglich der beabsichtigten Errichtung einer Doppelgarage.

4.      Die Bauantragsunterlagen sind mit maßstabsgerechten Planunterlagen (Lageplan, Abstand zur Kreisstraße, Ansichten) zu ergänzen und können anschließend dem Landratsamt Haßberge zur Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit vorgelegt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Anwesend:

15

Nein-Stimmen

1

Pers. Beteiligt:

0