Beschluss:

1.  Der Bebauungsplan „Sonnenleite – 1. Änderung“ als Änderung eines Teilgebiets des Bebauungsplans „Sonnenleite“ in der Fassung vom 12.05.2020, bestehend aus der dem Textteil wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

2.  Dem Bebauungsplan ist eine Begründung beigefügt. Die Begründung in der Fassung vom 12.05.2020 wird gebilligt.

3.  Der Bebauungsplan mit der Begründung ist auszufertigen und gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekanntzumachen.

4.  Der Ausschluss von Gemeindevertretern wegen persönlicher Beteiligung ist geprüft worden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Anwesend:

15

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0