Nachtrag: 08.03.2010

Beschluss:

Mit dem geplanten Neubau einer landwirtschaftlichen Getreidelagerhalle besteht grundsätzlich Einverständnis. Vor Erteilung einer baurechtlichen Genehmigung ist durch das Landratsamt Haßberge und eventuell durch die wasserwirtschaftliche Fachbehörde zu klären und zu beurteilen, ob das Regenwasser, das auf dem Baugrundstück versickern soll, ordnungsgemäß abgeleitet werden kann. Eventuell nachbarrechtliche Belange sind zu berücksichtigen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Nachbarunterschriften nicht vollständig sind. Die Bauantragsunterlagen werden dem Landratsamt zur Prüfung vorgelegt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Anwesend:

15

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0