Beschluss:

Die Entschädigung für den 2. Bürgermeister Manfred Rott wird mit Wirkung vom 01.05.2020 auf monatlich 173,92 € festgesetzt. Neben dieser monatlichen Entschädigung erhält der 2. Bürgermeister bei Vertretung des 1. Bürgermeisters an 7 und mehr Tagen eine Entschädigung in Höhe von 25 €/Tag vom ersten Tag der Vertretung an. Dies gilt auch für Samstage und Sonntage.

 

Die Festsetzung erfolgt im Einvernehmen mit Herrn Manfred Rott, der gem. Art. 49 GO ausgeschlossen war.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Anwesend:

15

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

1