Beschluss:

1.  Für das Gebiet westlich der Ortslage Horhausen und südlich der verlängerten Steinsäckerstraße soll der Bebauungsplan „Horhausen Südwest / Newo-Bau“ als vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. §12 BauGB aufgestellt werden. Mit der Bebauungsplanänderung wird als allgemeines Planungsziel die Ausweisung einer Erweiterungsfläche für das bestehende Hoch-und Tiefbauunternehmen verfolgt.

2.  Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.  Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Horhausen Südwest / Newo-Bau " und der Vorentwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom 25.05.2020 gebilligt.

4.  Zum Vorentwurf des Bebauungsplans und der Begründung ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

5.  Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB, die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 zu beteiligen.

6.  Der Ausschluss von Gemeindevertretern wegen persönlicher Beteiligung ist geprüft worden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

15

Nein-Stimmen

2

Pers. Beteiligt:

0