Sitzung: 25.05.2020 Gemeinderat Theres
Beschluss:
1. Für das Gebiet westlich der Ortslage Horhausen und südlich der verlängerten Steinsäckerstraße soll der Bebauungsplan „Horhausen Südwest / Newo-Bau“ als vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. §12 BauGB aufgestellt werden. Mit der Bebauungsplanänderung wird als allgemeines Planungsziel die Ausweisung einer Erweiterungsfläche für das bestehende Hoch-und Tiefbauunternehmen verfolgt.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Horhausen Südwest / Newo-Bau " und der Vorentwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom 25.05.2020 gebilligt.
4. Zum Vorentwurf des Bebauungsplans und der Begründung ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
5. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB, die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 zu beteiligen.
6. Der Ausschluss von Gemeindevertretern wegen persönlicher Beteiligung ist geprüft worden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Anwesend: |
15 |
Nein-Stimmen |
2 |
Pers. Beteiligt: |
0 |