Beschluss:

Mit der Errichtung und dem Betrieb eines Stallzeltes (Weidezelt) in Obertheres, FlNrn. 151/2, 151/4 und 152, Gemarkung Obertheres besteht unter nachfolgenden Bedingungen Einverständnis:

1.    Die Positionierung des Weidezeltes hat so zu erfolgen, dass eine Sichtbarkeit von der Staatsstraße St2447 nicht gegeben ist.

2.    Das Weidezelt ist spätestens bei Beendigung der Pferdehaltung bzw. bei Ablauf des Pachtverhältnisses zurückzubauen.

 

Unter Einhaltung der Bedingungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Bauvoranfrage wird zur Genehmigung an das Landratsamt Haßberge weitergeleitet.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Anwesend:

15

Nein-Stimmen

7

Pers. Beteiligt:

0