Beschluss:

Der Bürgermeister wird ermächtigt den Bauantrag im Rahmen der laufenden Verwaltung zur Genehmigung an das Landratsamt Haßberge zu geben.

 

Herr Weidenbacher war gem. Art. 49 GO ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Anwesend:

7

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

1