Beschluss:

Der Verbandsvorsitzende ist zuständig Lieferungen und Leistungen im Wert bis 7.000,-- € zu vergeben, soweit diese Ausgaben im Haushaltsplan vorgesehen sind. Im Falle von über- oder außerplanmäßigen Ausgaben wird der Betrag auf 3.500 € festgesetzt.

 

Der Verbandsausschuss (Bürgermeisterausschuss) ist zuständig, Lieferungen und Leistungen im Wert bis 15.000 € zu vergeben, soweit diese Ausgaben im Haushaltsplan vorgesehen sind. Im Falle von über- oder außerplanmäßigen Ausgaben wird der Betrag auf 7.500 € festgesetzt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

10

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0