Beschluss:

Der stellvertretende Vorsitzende erhält eine jährliche Einmalzahlung i.H.v. 400,00 €.

 

Die Festsetzung erfolgte im Einvernehmen mit Herrn Bgm. Matthias Schneider.

 

Bgm. Schneider war gemäß Art. 49 GO ausgeschlossen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Anwesend:

10

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

1