TOP Ö 2: Geschäftsordnung für die Gemeinschaftsversammlung für die Wahlperiode 2020-2026

Beschluss:

Mit der Geschäftsordnung für die Wahlperiode 2020 — 2026 besteht grundsätzlich Einverständnis. Die o.g. Änderungen/Ergänzungen sind einzuarbeiten. Jedem Mitglied der Gemeinschaftsversammlung ist ein Exemplar der Geschäftsordnung auszuhändigen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

10

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0