Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den vorgenannten Sachverhalt zur Kenntnis. Aufgrund der besonderen Auswirkungen der Corona-Krise wird hiermit beschlossen, die vom Bayer. Finanzministerium am 24.03.2020 und am 25.03.2020 in Kraft getretenen Billigkeitsmaßnahmen, für die Gemeinde Gädheim zu übernehmen und bei betroffenen Steuerschuldnern -ohne gesonderte Einzelbeschlussfassung- anzuwenden.

 

Somit besteht auch die Möglichkeit der vereinfachten Stundungsbeantragung entsprechend der Empfehlung vom 24.03.2020. Die laut Geschäftsordnung festgesetzte Höchstgrenze für Entscheidungen durch den Bürgermeister, ohne Gemeinderatsbeschluss, wird für diese betroffenen Steuerschuldner nicht angewandt und außer Kraft gesetzt. Der Bürgermeister ist hiermit zur Bewilligung der vereinfachten Stundung in den nachweislich begründeten Fällen ermächtigt/befugt. Für alle anderen Stundungsanträge gilt weiterhin die Regelung der Geschäftsordnung des Gemeinderates.

 

Die empfohlene Regelung von Vollstreckungsmaßnahmen bei allen rückständigen oder bis zum 31.12.2020 fällig werdenden Gebühren und Auslagen abzusehen, wird ebenfalls übernommen.  Bei Betroffenen wird auch bis zum 31.12.2020 auf die Berechnung von Säumniszuschlägen verzichtet.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0