Sitzung: 15.06.2020 Gemeinderat Gädheim
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den vorgenannten
Sachverhalt zur Kenntnis. Aufgrund der besonderen Auswirkungen der Corona-Krise
wird hiermit beschlossen, die vom Bayer. Finanzministerium am 24.03.2020 und am
25.03.2020 in Kraft getretenen Billigkeitsmaßnahmen, für die Gemeinde Gädheim
zu übernehmen und bei betroffenen Steuerschuldnern -ohne gesonderte
Einzelbeschlussfassung- anzuwenden.
Somit besteht auch die Möglichkeit der
vereinfachten Stundungsbeantragung entsprechend der Empfehlung vom 24.03.2020.
Die laut Geschäftsordnung festgesetzte Höchstgrenze für Entscheidungen durch
den Bürgermeister, ohne Gemeinderatsbeschluss, wird für diese betroffenen
Steuerschuldner nicht angewandt und außer Kraft gesetzt. Der Bürgermeister ist
hiermit zur Bewilligung der vereinfachten Stundung in den nachweislich
begründeten Fällen ermächtigt/befugt. Für alle anderen Stundungsanträge gilt
weiterhin die Regelung der Geschäftsordnung des Gemeinderates.
Die empfohlene Regelung von
Vollstreckungsmaßnahmen bei allen rückständigen oder bis zum 31.12.2020 fällig
werdenden Gebühren und Auslagen abzusehen, wird ebenfalls übernommen. Bei Betroffenen wird auch bis zum 31.12.2020
auf die Berechnung von Säumniszuschlägen verzichtet.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Anwesend: |
13 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |