Beschluss:

Mit dem Bauvorhaben besteht grundsätzlich Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die Bauantragsunterlagen können dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

10

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0