Sitzung: 30.06.2020 Gemeinderat Wonfurt
Beschluss:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Wonfurt
für das
Haushaltsjahr 2020
Aufgrund der Art. 63 ff. der
Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Wonfurt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
·
in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.953.200 EURO
und im Vermögenshaushalt
·
in den Einnahmen und Ausgaben mit
5.098.450 EURO
ab.
§ 2
Der Höchstbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen oder
Investitionsfördermaßnahmen wird auf 2.600.000 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
nicht festgesetzt.
§ 4
Die
Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern sind mit eigener
Hebesatzsatzung festgesetzt.
Nachrichtlich:
1. Grundsteuer
a) für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (A)
350 v.H.
b) für die Grundstücke (B)
350 v.H.
2. Gewerbesteuer 350
v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigten
Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
600.000
EURO
festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in
Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Anwesend: |
13 |
Nein-Stimmen |
1 |
Pers. Beteiligt: |
0 |