Sitzung: 01.07.2020 Verbandsversammlung des ZV zur Wasserversorgung der Theres-Gruppe
Beschluss:
Haushaltssatzung
des Zweckverbandes zur
Wasserversorgung der Theres-Gruppe
Landkreis Haßberge
für das Haushaltsjahr 2020
Auf Grund der §§ 19-22 der Verbandssatzung und Art. 41 des
Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63
ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung.
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ............... 789.400,00 EUR
und im
Vermögenshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit .................856.850,00 EUR ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im
Vermögenshausalt wird auf 500.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
werden nicht festgesetzt.
§ 4
Eine Betriebskostenumlage
wird nicht erhoben.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Anwesend: |
14 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |