Beschluss:

1.    Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wonfurt für den OT Dampfach und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom 30.06.2020 gebilligt.

2.    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

3.    Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

4.    Der Ausschluss von Gemeindevertretern wegen persönlicher Beteiligung ist geprüft worden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0