Beschluss:

Auf die Bauvoranfrage, die mit Beschluss vom 14.12.2009 behandelt wurde, wird verwiesen. Mit der Überschreitung der Baugrenze für die Garage zu Flur-Nr. 571/1 und mit der Überschreitung der zulässigen Grenzbebauung zu Flur-Nr. 571/60 (Nachbar Gutzeit) besteht Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Bauantrag wird zur Genehmigung an das Landratsamt weitergeleitet.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0