Beschluss:

Mit der vorgeschlagenen Regelung besteht Einverständnis. Der Verbandsvorsitzende erhält eine Entschädigung von 0,80 € pro angeschlossenen Einwohner; Einwohnerstand vom 01.01. der jeweiligen Legislaturperiode. Die Entschädigung wird dynamisiert.

 

Die Zahl der angeschlossenen Einwohner zum 01.01.2020 beträgt 4.753.

4.753 Einwohner x 0,80 € = 3.820,40 €/Jahr  =  316,87 €/Monat.

Die Regelung gilt rückwirkend zum 01.05.2020.

 

Vorsitzender Schneider war gemäß Art. 49 GO ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0

 

 

Beschluss:

Der stellvertretende Vorsitzende erhält eine jährliche Pauschale i.H.v. 400,00 €. Die Regelung gilt rückwirkend zum 01.05.2020.

 

Bgm. Peter Kraus war gemäß Art. 49 GO ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0