Beschluss:

Mit dem Bauvorhaben besteht Einverständnis. Bezüglich der Dachneigung und der Überschreitung der Baulinien wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Bauantrag wird dem Landratsamt vorgelegt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

11

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0