Nachtrag: 11.05.2010

Beschluss:

Mit der geplanten Errichtung eines Carports und einer Holzlege auf dem Grundstück Flur-Nr. 17/3 besteht grundsätzlich Einverständnis. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Nachbarunterschrift vorliegt. Mit der Überschreitung der Baugrenzen und Abweichung von den Abstandsflächen besteht Einverständnis. Einer Befreiung wird zugestimmt. Die nachbarrechtlichen Belange sind zu berücksichtigen. Der Bauantrag kann dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt werden. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Genehmigungsfähigkeit mit dem Landratsamt bereits besprochen wurde.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0