Nachtrag: 11.05.2010

Beschluss:

Es besteht grundsätzlich Einverständnis, dass der Bürgermeister in Absprache mit den Grundstückseigentümern (Kirchenstiftung) und bei Bedarf mit den Kindergartenträgern einen Architekten, der einschlägige Erfahrungen beim Bau von Kindergärten und Kinderkrippen hat, mit der Voruntersuchung möglicher Varianten beauftragt. Unter Berücksichtigung der rückläufigen Geburtenzahlen muss die Notwendigkeit von baulichen Maßnahmen unter Berücksichtigung der gemeindlichen Finanzlage sehr genau beurteilt und geprüft werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0