Beschluss:

Die Angelegenheiten des Natur- und Umweltschutzes bleiben weiterhin im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates. Bei massiven Eingriffen wie Fällungen von alten Bäumen usw. wird künftig der Gemeinderat zeitnah informiert, falls notwendig wird eine Ortseinsicht zur Abklärung der Notwendigkeit durchgeführt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0