Beschluss:

1.    Der Bebauungsplan „Stöcklesanger“ in der Fassung vom 16.11.2020 bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

2.    Dem Bebauungsplan ist eine Begründung beigefügt. Die Begründung in der Fassung vom 16.11.2020 wird gebilligt.

3.    Der Bebauungsplan mit der Begründung ist auszufertigen und gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekanntzumachen.

4.    Der Ausschluss von Gemeindevertretern wegen persönlicher Beteiligung ist geprüft worden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

1

Pers. Beteiligt:

0