Sitzung: 24.11.2020 Gemeinderat Wonfurt
Beschluss:
1. Der Bebauungsplan „Stöcklesanger“ in der Fassung vom 16.11.2020 bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
2. Dem Bebauungsplan ist eine Begründung beigefügt. Die Begründung in der Fassung vom 16.11.2020 wird gebilligt.
3. Der Bebauungsplan mit der Begründung ist auszufertigen und gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekanntzumachen.
4. Der Ausschluss von Gemeindevertretern wegen persönlicher Beteiligung ist geprüft worden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Anwesend: |
12 |
Nein-Stimmen |
1 |
Pers. Beteiligt: |
0 |