Beschluss:

In Zeiten einer Pandemie werden die Aufgaben des Gemeinderates auf Ausschüsse verteilt, um handlungsfähig zu bleiben und das Infektionsrisiko für die Mandatsträger zu reduzieren. Nachfolgende Regelung tritt in Kraft, sobald im Landkreis Haßberge zum Zeitpunkt der Sitzungsladung ein Inzidenzwert von 150 pro 100.000 Einwohner überschritten ist und tritt, ohne weitere Beschlussfassung wieder außer Kraft, wenn der Inzidenzwert zum Zeitpunkt der Sitzungsladung 150 pro 100.000 Einwohner wieder unterschritten hat. Maßgeblich ist die jeweilige Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts.

 

Bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen tritt folgender Geschäftsgang in Kraft, ohne dass es einer weiteren Feststellung bedarf:

 

1.    Bau- und Umweltausschuss

Die Wertgrenze für die Vergabe von Aufträgen von Bauvorhaben der Gemeinde wird auf 75.000 € erhöht.

 

2.    Haupt- und Finanzausschuss

Der Haupt- und Finanzausschuss wird als beschließender Ausschuss eingesetzt. Er erledigt in diesem Fall alle Aufgaben, für die sonst der Gemeinderat zuständig wäre (mit Ausnahme der in Art. 32 Abs. 2 Satz 2 GO genannten Angelegenheiten).

 

3.    Vor den entsprechenden Ausschusssitzungen wird, falls Tagesordnungspunkte behandelt werden, die normalerweise nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses fallen, eine virtuelle Information des gesamten Gemeinderates stattfinden. Sollten bei Vergaben Überschreitungen von über 10 % vorhanden sein, ist die Vergabe zu hinterfragen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

1

Pers. Beteiligt:

0