Beschluss:

1.    Die auf der Verbesserungsbeitragssatzung vom 27.07.2015 beruhenden Vorauszahlungsbescheide vom 11.01.2016 werden für endgültig erklärt.

2.    Den Bescheidempfängern wird dies per Anschreiben mitgeteilt.

3.       Gleichzeitig wird die Für-Endgültig-Erklärung der Bescheide durch Aushang an den Gemeindetafeln (Dauer: einen Monat) bekanntgemacht.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Anwesend:

7

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0