Beschluss:

Mit der Für-Endgültig-Erklärung der Vorausleistungsbescheide wird die Abrechnung des Verbesserungsbeitrags abgeschlossen. Parallel hierzu muss der Beitragssatz der Beitrags- und Gebührensatzung angepasst werden, um die durch die Verbesserungsmaßnahmen erreichte Aufwertung der Entwässerungsanlage zu berücksichtigen. Der neue Beitragssatz betrifft hierbei nur die Neuanschließer, die bisher noch keinen Herstellungsbeitrag bezahlt haben bzw. wenn die Geschossfläche z.B. durch Dachausbau vergrößert wird.

 

Die neuberechneten Beitragssätze betragen 2,71 €/m² Grundstücksfläche, statt bisher 1,70 €/m² und 11,87 €/m² Geschossfläche, statt bisher 8,51 €/m².

 

Mit dem Erlass der 2. Änderungssatzung besteht Einverständnis.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

1

Pers. Beteiligt:

0