Beschluss:

Für den Bereich des Bebauungsplanes „Eichelberg III, Gädheim“ wird keine Änderung wegen der Festsetzung der Einfriedungshöhe durchgeführt. Es gilt somit die Einfriedungshöhe gemäß den Richtlinien der Bayer. Bauordnung, aktuell 2,0 m. Dies gilt sowohl für den vorliegenden Bauantrag der Fam. Rampelt, Grundstück FlNr. 422/15, Gemarkung Gädheim, als auch für alle nachfolgenden Bauanträge im Bebauungsplangebiet „Eichelberg III, Gädheim“. Dies gilt auch für notwendige Zustimmungen zu Abweichungen im Abstandsflächenrecht.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0