Sitzung: 08.02.2021 Gemeinderat Theres
Beschluss:
1. Dem
Eigentümer des Anwesens Brunnenstraße 1 in Untertheres (FlNr. 82/0) wird die
Erlaubnis für die Nutzung des öffentlichen Gehwegs entlang der Hauptstraße, wie
in der Anlage vom 13.08.2020 dargestellt, als Außengastronomie- und Ausstellungsfläche
erteilt (Sondernutzung gem. Art. 18 BayStrWG). Die Flächengrößen sind 9,00 x
1,50 Meter (Gastronomiefläche) und 7,0 x 1,0 Meter (Ausstellungsfläche Laden).
Eine Mindestgehwegbreite von 1,50 m muss immer freigehalten werden.
2. Die Erlaubnis wird bis auf Widerruf erteilt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Erlaubnis auszustellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Anwesend: |
15 |
Nein-Stimmen |
2 |
Pers. Beteiligt: |
0 |