Beschluss:

1.    Dem Eigentümer des Anwesens Brunnenstraße 1 in Untertheres (FlNr. 82/0) wird die Erlaubnis für die Nutzung des öffentlichen Gehwegs entlang der Hauptstraße, wie in der Anlage vom 13.08.2020 dargestellt, als Außengastronomie- und Ausstellungsfläche erteilt (Sondernutzung gem. Art. 18 BayStrWG). Die Flächengrößen sind 9,00 x 1,50 Meter (Gastronomiefläche) und 7,0 x 1,0 Meter (Ausstellungsfläche Laden).
Eine Mindestgehwegbreite von 1,50 m muss immer freigehalten werden.

2.    Die Erlaubnis wird bis auf Widerruf erteilt.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Erlaubnis auszustellen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

15

Nein-Stimmen

2

Pers. Beteiligt:

0