Beschluss:

Mit der Errichtung einer Lagerhalle in Horhausen, Mühlenstraße 7A, FlNr. 22/1 besteht Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Eine Sondernutzungserlaubnis ist mit der Gemeinde abzuschließen. Die Bauvoranfrage wird zur Genehmigung/zur weiteren Sachbearbeitung an das Landratsamt Haßberge weitergeleitet.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Anwesend:

7

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0